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Lesben, Schwule und ein Segen für die Kirche

 

1. Der Bund, den Partner des gleichen Geschlechts miteinander fürs Leben schließen, kommt durch ihren freien Entschluss zustande und hat seine eigene Würde und Geltung vor Gott – auch ohne kirchliche Mitwirkung, Anerkennung oder Segen.

 

Gott trägt auch diese Partner und ihre Liebe.

 

Gemäß katholischer Definition schließen die Partner keine (katholische) Ehe, es ist kein Sakrament, das sie einander spenden.

 

2. Es ist aus Gründen der Schrift, der Tradition und Lehre in der katholischen Kirche umstritten, ob dieser Lebensbund gutgeheißen werden kann. Und im Benediktionale findet sich keine Segensfeier für diesen Anlass.

 

Allerdings bitten manche Paare, die ihren Bund nach Prüfung ihres Gewissens vor Gott schließen,  um den Segen für diese Lebenspartnerschaft/zivile Ehe. Auch ihren Familien, Freunden und Gemeinden kann  der Segen ein Anliegen sein.

 

3. Einer Bitte um kirchlichen Segen, um eine kirchliche Feier kann pastoral nachgekommen werden, wenn der Seelsorger, die Seelsorgerin, die Gemeinde in diesem Bund die Chance für Gutes erkennen mag und bereit ist, Gottes Segen hierfür zu erbitten.

 

Einer ganzen Reihe gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist dieser Segen deshalb von Seelsorgern/Seelsorgerinnen nicht verwehrt worden.

 

4. Der Segen trägt nicht dazu bei, dass der partnerschaftliche Bund zustande kommt, ist aber eine stärkende Unterstützung für ihn. Für den Segen bietet sich ein besonderer Dankgottesdienst (Wort-Gottes-Feier) etwa aus Anlass der Eintragung der Lebenspartnerschaft beziehungsweise der zivilen Eheschließung an. 

 

Im Segen wird Gott für die Partner/Partnerinnen und diesen Bund gedankt und wird Gottes Beistand für seinen Fortgang erbeten, auf dass beide Partner/Partnerinnen einander Hilfe seien und ihr Leben miteinander auch Frucht für viele bringe.

 

5. Eine Bitte um kirchliche Segensfeier kann verstanden werden als ein Angebot des Paares, sich mit der Kirche zu versöhnen, sofern deren mehr oder weniger feindselig erlebte Haltung das Paar oder ihre Familien verletzt hat.

 

Diese ausgestreckte Hand sollte die Kirche nicht zurückweisen. Sie kann im Segen zum Leben lösen, was einst in Ablehnung von Lesben und Schwulen gebunden wurde, das, worin viele Lesben und Schwule sich selbst gegen das Leben gebunden sahen.

 

6. Einen Dankgottesdienst mit dem Segen für den Lebensbund als kirchliche Möglichkeit von sich aus anzubieten wäre insofern die Geste einer umkehrbereiten Kirche, die der Barmherzigkeit Gottes dankt, welchen sie hierfür preist und dessen Wundern sie vertraut.

 

Der Segen für gleichgeschlechtliche Paare würde zum Segen auch für die Kirche.

 

 

Frankfurt am Main, den 21. April 2016 (Version 10. Februar 2018)

Georg Trettin